Die Umwelt schützen
Recycling, nachhaltig leben und Ressourcen schonen? Darauf legen auch wir als IT-Händler großen Wert. Es ist insbesondere beim Kauf, Gebrauch und vor allem bei der Entsorgung von IT-Hardware von großer Bedeutung. Schon beim Kauf eines generalüberholten Gerates tragen Sie zum Umweltschutz bei. Doch nicht nur unser IT-Remarketing ist wichtig - auch bei der umweltgerechten Entsorgung von Elektro(alt)geräten ist viel zu beachten.
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, Altgeräte fachgerecht abzugeben. Doch wo kann ich diese abgeben und wo entsorge ich Elektrogeräte und Altbatterien? Wir geben Ihnen Tipps und Hinweise rund um dieses Thema.
Elektro- und Elektronikgeräte
Netzwerk- und Telekommunikationsgeräte,
Server & Storage Systeme, Router & Switches,
Monitore & Displays,
Smartphones & Tablets,
Drucker & Peripheriegeräte,Computer & Laptops
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeraten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Hinweise der Rückgabe
(Informieren Sie hier bitte zunächst unbedingt über die von Ihnen geschaffenen Rückgabemöglichen für Elektroaltgerate, vgl. oben)
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Die Rückgabe von Elektroaltgeräten ist in der Regel kostenlos und stellt sicher, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe umweltgerecht entsorgt werden. Elektrogeräte dürfen daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Durch die fachgerechte Entsorgung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Schonung wertvoller Ressourcen.
Über den folgenden Button gelangen Sie zu einem Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen.
3. Hinweis zum Datenschutz
Auf Elektroaltgeräten können sich sensible personenbezogene Daten befinden, beispielsweise auf PCs, Servern oder Smartphones. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Daten vor der Entsorgung vollständig gelöscht werden, damit persönliche und geschäftliche Informationen nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen.
Vor der Entsorgung empfehlen wir daher:
- eine Datensicherung wichtiger Dateien
- die vollständige Löschung oder Überschreibung von Speichermedien
- gegebenenfalls die physische Zerstörung von Datenträgern bei besonders sensiblen Daten
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Daten vor der Abgabe des Geräts dauerhaft entfernt wurden.
Nachhaltigkeit bei IT-Planet
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.
Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.
Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.